ENWG14a

EnWG §14a - Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen

Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) befasst sich mit der Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannungsebene. Das Ziel dieser Regelung ist es, eine netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu ermöglichen. Diese Steuerung dient dazu, Netzengpässe zu vermeiden, die zum Beispiel durch zeitgleiche Leistungsentnahme von Ladeeinrichtungen für Elektromobile oder Wärmepumpen entstehen könnten.

Im Rahmen des § 14a EnWG vereinbaren Letztverbraucher oder - bei deren freiwilliger Zustimmung - Lieferanten mit Netzbetreibern eine reduzierte Netzentgeltzahlung gegen das Recht des Netzbetreibers, auf bestimmte Verbrauchseinrichtungen zugreifen und sie steuern zu dürfen. Die Steuerung beschränkt sich zeitlich und in der Dauer und richtet sich nach den Anforderungen der Netzstabilität. Zur optimalen Ausführung der Netzeingriffe können lokale Netzzustandsdaten verwendet werden, um gezielt bei Netzengpässen einzugreifen. Die Steuerung erfolgt durch Festlegung eines maximalen Leistungswerts am Netzübergabepunkt, welcher vom Verteilnetzbetreiber vorgegeben wird. Messung und Steuerung geschehen über das intelligente Messsystem (iMSys). Das reduzierte Netzentgelt fungiert dabei als Gegenleistung für den Letztverbraucher, der dem Netzbetreiber die Steuerungsmöglichkeit erlaubt. Dadurch wird eine effiziente, sichere und zuverlässige Netzbetreibung ermöglicht, ohne dass ein Netzwerkausbau erforderlich wird. Die technische Umsetzung der Steuerbefehle erfolgt heutzutage überwiegend mittels proprietärer Lösungen, wie zum Beispiel die Rundsteuertechnik oder Zeitschaltungen

Um EnWG § 14a konform zu sein, müssen Netzbetreiber verschiedene Anforderungen erfüllen:

  1. Vereinbarungen mit Letztverbrauchern oder deren Lieferanten über eine netzdienliche Steuerung von Verbrauchseinrichtungen treffen und dafür ein reduziertes Netzentgelt anbieten. ENWG14a-Abrechnung
  2. Die Möglichkeit bieten, lokale Netzzustandsdaten zu nutzen, um Eingriffe auf Netzengpasssituationen abzustimmen. ENWG14a-Tarifierung
  3. Festlegung eines Leistungsmaximums am Netzübergabepunkt, was die maximale Leistungsaufnahme der gesteuerten Anlagen definiert. ENWG14a-Qualifikation
  4. Durchführung der Messung und Steuerung über intelligente Messsysteme (iMSys). ENWG14a-Metering
  5. Technische Systeme implementieren, die Steuerbefehle übermitteln können, auch mittels existierender proprietärer Methoden wie Rundsteuertechnik oder Zeitschaltung, bis fortschrittlichere Lösungen allgemein verfügbar sind. ENWG14a-Anforderung
  6. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Netz effektiv identifizieren und verwalten, um die Netzstabilität zu gewährleisten und Netzengpässe zu vermeiden.

Die Anzahl der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG wird voraussichtlich bis zum Jahr 2030 aufgrund der Zunahme von Ladeeinrichtungen für Elektromobile und Wärmepumpen stark ansteigen, wobei die Zahl der Nachtspeicherheizungen abnehmen wird. Insgesamt könnte bis 2030 mit einer Gesamtanzahl von rund 104 Millionen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gerechnet werden.