EnWG §14a - Abrechnungskennzeichen

Die Abrechnung nach EnWG §14a stellt durch die notwendige Interaktion zwischen Netzbetreibern, Lieferanten und Letztverbrauchern eine besondere Herausforderung dar. Da Netzbetreiber üblicherweise keine direkte Abrechnungsbeziehung zum Letztverbraucher unterhalten, ist die Zusammenarbeit mit den Lieferanten des Letztverbrauchers erforderlich, um die Voraussetzungen für ein reduziertes Netzentgelt zu schaffen und abzurechnen.

Umsetzung

Das Energy Application Framework (EAF) ermöglicht es, den Prozess der Qualifikation und Abrechnung zu vereinfachen und zu dokumentieren. Im Kontext der Abrechnung nach §14a EnWG wird die Funktion preQualify des EAF-Microservice enwg14a genutzt, um die notwendigen Voraussetzungen für die reduzierte Netzentgeltabrechnung zu prüfen und zu vermerken. Die für die Präqualifikation notwendigen Angaben umfassen:

  • Den Bilanzierungspunkt, repräsentiert durch die meterId
  • Die Lieferantenkennung des Letztverbrauchers
  • Ein Abrechnungskennzeichen, das die Berechtigung für das reduzierte Netzentgelt kennzeichnet
  • Den Gültigkeitszeitraum der Vereinbarung

Diese Metainformationen werden durch den Microservice enwg14a zusammen mit den Daten des Bilanzierungspunktes unter der Kategorie "enwg14a" im Asset-Management-Microservice asset gespeichert. Damit liegt eine dokumentierte Basis vor, auf der die vereinbarte Reduzierung des Netzentgeltes realisiert und nachvollziehbar abgerechnet werden kann.

Lieferanten Kommunikation

Lieferanten haben ebenfalls die Möglichkeit, aktiv auf diese Informationen zuzugreifen. Über die list-Methode des enwg14a-Microservices können Lieferanten, durch Eingabe ihrer Lieferantenkennung, eine Auflistung aller Letztverbraucher abrufen, die eine gültige Präqualifikation besitzen und daher nach §14a EnWG mit reduzierten Netzentgelten abzurechnen sind.

Falls eine Messstelle bereits für die Abrechnung nach §14a EnWG präqualifiziert ist, kann diese Präqualifikation auch entzogen werden. Dies wird durch den Aufruf der preQualify-Methode mit dem Parameter active=false bewerkstelligt. Das flexible Datenmanagement des EAF stellt somit sicher, dass nur Letztverbraucher mit einer bestehenden und gültigen Präqualifikation die Vorteile des reduzierten Netzentgelts genießen, während zugleich Anpassungen an Veränderungen, wie etwa ein Wechsel des Lieferanten oder das Ende der Vereinbarung, zeitnah berücksichtigt werden können.

Dokumentation

Die Präqualifikation der Messstellen, die im Rahmen des §14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen identifiziert werden, bildet eine wesentliche Komponente in der Dokumentationspflicht der Netzbetreiber. In Übereinstimmung mit gesetzlichen Anforderungen ist es notwendig, dass Netzbetreiber Transparenz über die Anzahl und Verteilung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gewährleisten und diese Informationen sachkundigen Dritten zugänglich machen können.

Der enwg14a-Microservice des Energy Application Frameworks (EAF) bietet in dieser Hinsicht eine systematische Prozessunterstützung durch seine list-Methode. Diese Methode ermöglicht es, eine Aufstellung aller im jeweiligen Netzbereich vorhandenen und für die Abrechnung nach §14a EnWG präqualifizierten Messstellen abzurufen. Hierbei können die Informationen nach unterschiedlichen Kriterien, einschließlich der Lieferantenkennung und des Bilanzierungspunktes, gefiltert werden.

Indem der Microservice diese Daten sammelt und verfügbar macht, unterstützt er Netzbetreiber dabei, ihre Dokumentationspflichten zu erfüllen. Um diesen Prozess weiter zu vereinfachen und zu optimieren, werden die Informationen digital vorgehalten und können für Audits oder Anfragen von Regulierungsbehörden, Marktpartnern oder anderen interessierten Gruppen bereitgestellt werden. Dies stellt sicher, dass jederzeit ein aktueller Überblick über die verteilten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gegeben ist.

Folglich dient die durch den EAF-Microservice enwg14a bereitgestellte Datenbank nicht nur der internen Überwachung und Steuerung, sondern auch der externen Berichterstattung und Compliance, indem sie den Netzbetreibern ermöglicht, die Vorgaben des EnWG §14a in Bezug auf die Dokumentation und Transparenz adäquat zu erfüllen. Dadurch dürfen die Netzbetreiber eine rechtskonforme Abrechnung mit dem reduzierten Netzentgelt gewährleisten und zugleich der Informationspflicht gegenüber sachkundigen Dritten nachkommen.